Das MTA-Reformgesetz

Verbandsübergreifende Berufspolitik verhindert gravierende Nachteile für den Heilpraktikerberuf

Ausgabe: CO.med, 2021, Heft 04, Mediengruppe Oberfranken - Fachverlage GmbH & Co. KG (ISSN 0949-2402)

Durch beispielhafte Zusammenarbeit von Heilpraktiker-Berufsverbänden konnten gemeinsame Anstrengungen gravierende Einschränkungen für die künftige Berufsausübung verhindern. Das nunmehr beschlossene „Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze“ (MTA-Reformgesetz) sah durch massive Einflussnahme von Interessensgruppierungen, insbesondere aus der Ärzteschaft, vor, dass Heilpraktiker künftig weder Labortätigkeiten ausüben, noch anfordern können

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Autoren: Monika Jochner-Schillinger

Rubrik: Politik und Recht

Verlag: Mediengruppe Oberfranken - Fachverlage GmbH & Co. KG

Stichworte: Berufspolitik, Diagnostik, Heilpraktikerrecht, Labormedizin, Recht

ISSN: 0949-2402