Die elektronische Patientenakte

Umsetzung, Anwendung und Haftung - was Behandelnde wissen müssen

Ausgabe: pädiatrische praxis, 2025, Band 103/01, mgo fachverlage GmbH & Co. KG (ISSN 0030-9346)

Zusammenfassung: Die Regelungen zur »Elektronischen Patientenakte (ePA) für Alle« verpflichten Leistungserbringer künftig, bestimmte Daten in der ePA der Versicherten zu speichern, wenn diese im Rahmen der aktuellen Behandlung erhoben wurden. Ziel der ePA ist eine Versorgungsverbesserung durch die Schaffung einer digitalen Austauschplattform. Für Leistungserbringer gelten eine Vielzahl von Organisations-, Informations- und Handlungspflichten, die auch ein hohes Haftungspotenzial mit sich bringen. Neben datenschutzrechtlichen Besonderheiten im Umgang mit der ePA wird auch zu beachten sein, dass die Datenhoheit selbst bei den Versicherten liegt, die die ePA über die ärztlich eingepflegten Daten hinaus befüllen oder gewisse Daten löschen und Zugriffsrechte beschränken können. Die enthaltenen Informationen sind daher stets kritisch zu hinterfragen. Anamnese und Befunderhebung – auch unter Zuhilfenahme der Daten aus der ePA – nehmen daher eine zentrale Rolle ein, um sich nicht selbst einem Haftungsrisiko wegen eines Organisations- oder Behandlungsfehlers auszusetzen. Durch Kenntnis der Besonderheiten und Hürden sowie durch transparente Kommunikation zwischen den Akteurinnen und Akteuren lassen sich Haftungsgefahren ausschließen. Der Beitrag soll die auf die Leistungserbringer zukommenden Pflichten unter Berücksichtigung haftungsrechtlicher Probleme näher beleuchten und praktische Herangehensweisen aufzeigen.

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Autoren: I. F. Koller

Rubrik: Jugendmedizin, Radiologie, Diverses

Verlag: mgo fachverlage GmbH & Co. KG

Stichworte: Datenschutz, Dokumentation, Elektronische Patientenakte, Gesetzgebung, Gesundheitswesen, Haftung, Pflichten

ISSN: 0030-9346

Institut: Wiesener | Koller Rechtsanwälte, München