Zusammenfassung: Die kontrazeptive Beratung von Frauen mit Behinderungen ist sehr komplex und umfasst viele Bereiche. Neben der medizinischen Fachkenntnis sind oft auch pädagogische und psychologische Fragen zu berücksichtigen, unter Umständen auch ethische und rechtliche Entscheidungen zu fällen, die eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit bedingen. Ziel muss immer sein, das Grundrecht auf Sexualität und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Das Recht auf sexuelle Integrität und sexuelle Gesundheit untersteht dem Grundrecht der persönlichen Freiheit. Diese persönliche Freiheit ist auch Menschen mit Behinderung gegeben, daher ist es unsere Aufgabe, in einer ganzheitlichen Beratung die Voraussetzungen zu schaffen, dass die betroffene Person ihre Gefühle, ihre Sinnlichkeit und ihre sexuellen Bedürfnisse soweit möglich in Sicherheit leben kann. Jeder und jede kann Opfer eines sexuellen Missbrauchs werden. Für Personen mit geistiger Behinderung, eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten oder mit hohem körperlichem Unterstützungsbedarf ist das Risiko jedoch ungleich höher. Wer die Risiken kennt, kann besser vorbeugen. Onlinedatenbank: med-search
Autoren: R. Draths
Rubrik: Endokrinologie - Stoffwechsel, Magen-Darm-Trakt, Urogenitaltrakt
Verlag: mgo fachverlage GmbH & Co. KG
Stichworte: Chronische Krankheit, geistige Einschränkungen, kongenitale Herzerkrankungen, Kontrazeption, körperliche Einschränkungen, Zystische Fibrose
ISSN: 0030-9346
Institut: Praxis für Mädchen und Frauen, Sursee