Zusammenfassung: Pädiatrische Praxen sind oft erste Anlaufstellen für gesundheitliche Belange bei Kindern. In Untersuchungssituationen können Hinweise auf Misshandlung auftreten. Es liegt in der Verantwortung der Ärztin/des Arztes, diese zu erkennen und so zu dokumentieren, dass forensische Standards erfüllt werden. Das weitere Vorgehen hängt dann von der korrekten Interpretation der Befunde ab. Die Durchführung der Untersuchung im Verdachtsfall erfordert eine Ganzkörperuntersuchung, wobei die gesamte Körperoberfläche sowie vor allem auch verstecktere Areale (Mundvorhofschleimhaut etc.) betrachtet werden. Alle relevanten Befunde, besonders Hautverletzungen, sollten festgehalten werden. Fotografische Dokumentationen können die Genauigkeit verbessern und als Grundlage für weitere Bewertungen dienen (Achtung: Einverständnis der Sorgeberechtigten sowie der Patientin oder des Patienten). Rechtliche Grundlagen wie ärztliche Schweigepflicht, die Entbindung dieser sowie § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sind zu beachten. Weiter stehen Ärztinnen und Ärzten Beratungseinrichtungen wie die Medizinische Kinderschutzhotline oder das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) zur Verfügung, um gemeinsam mit medizinischen Kinderschutzexpertinnen und -experten das weitere Prozedere eines Falls zu besprechen. Onlinedatenbank: med-search
Autoren: S. Banaschak, O. Berthold, S. Ahrens, A. K. Hoischen, T. Brüning
Rubrik: Grundlagen, Prophylaxe, Neugeborene
Verlag: mgo fachverlage GmbH & Co. KG
Stichworte: Dokumentation, Fotodokumentation, Kinderschutz, Kindesmisshandlung, Medizinischer Kinderschutz, rechtliche Grundlagen
ISSN: 0030-9346
Institut: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Köln, Köln; DRK Kliniken Berlin Westend, Berlin; Abteilung für Kinderschutz, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln, Universität Witten/Herdecke, Datteln